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   BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16   

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BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 (https://dejure.org/2017,46771)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 (https://dejure.org/2017,46771)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 (https://dejure.org/2017,46771)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 74 SGB V, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 559 Abs. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Annahmeverzuges im deutschen Arbeitsrechtssystem; Wiedereingliederungsverhältnis als Vertragsverhältnis eigener Art; Beiderseitige Freiwilligkeit bei der Vereinbarung eines Wiedereingliederungsverhältnisses mit nicht schwerbehinderten Menschen

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Annahmeverzuges im deutschen Arbeitsrechtssystem

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Nichtermöglichung einer Wiedereingliederung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und das Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Wiedereingliederung verweigern

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot einer Tätigkeit in einem Wiedereingliederungsverhältnis

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereingliederungsverlangen von Arbeitnehmern

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzug im Wiedereingliederungsverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2147
  • NZA 2018, 439
  • BB 2018, 1470
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Es besteht deshalb kein Anspruch auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 149, 144) .

    Diese kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27 mwN, BAGE 149, 144) .

    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 30 mwN, aaO) .

    Es gilt für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 32, BAGE 149, 144) .

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Zwar kann der schwerbehinderte oder ein diesem gleichgestellter Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Tätigkeit auch im Rahmen einer Wiedereingliederung verlangen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 26 ff., BAGE 118, 252) .

    Nicht behinderte Arbeitnehmer fallen jedoch nicht in den Schutzbereich des § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 33, aaO) .

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296) .
  • LAG Hamm, 04.07.2016 - 11 Sa 1330/14
    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2016 - 11 Sa 1330/14 - aufgehoben.
  • ArbG Dortmund, 27.03.2014 - 6 Ca 3695/11

    Zahlungsanspruch eines Lehrers auf Annahmeverzugsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27. März 2014 - 6 Ca 3695/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    Vielmehr ist das Wiedereingliederungsverhältnis ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis), zu dessen Begründung es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf, wobei für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit gilt (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 12 und 19; 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; vgl. auch BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 118, 252) .

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, weil die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers andauert, während des Wiedereingliederungsverhältnisses weiterhin von den Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses gemäß § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB befreit (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 12) .

    Da es sich bei § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF zudem um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. bereits BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 22, BAGE 116, 121; vgl. auch BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 19) , kann daneben auch ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF in Betracht kommen.

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Diese - vom Senat nur eingeschränkt überprüfbare Auslegung (zu den Maßstäben vgl. etwa BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 14 mwN) - ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden.
  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 15 Sa 1700/17

    Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung - schwerbehinderter Arbeitnehmer -

    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwer behinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 Rn. 22; BAG 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 - NZA 2018, 439 Rn. 19).
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    Für den Fall der unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 11 mwN) .
  • LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20

    Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser

    Auch wenn das Wiedereingliederungsverhältnis vom Arbeitsverhältnis zu unterscheiden ist (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 530/17 - juris Rn. 21; Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 - juris Rn. 12; Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - juris Rn. 32; Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 - juris Rn. 15; Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - juris Rn. 19), wurzelt es doch in ihm.

    Auch wenn der Arbeitgeber grundsätzlich nicht - insbesondere nicht aus seiner Fürsorgepflicht - verpflichtet ist, einer stufenweisen Wiedereingliederung zuzustimmen (BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - juris Rn. 18; Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - juris Rn. 32; Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 815/16 - juris Rn. 19 - anders jedoch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern nach § 164 Abs. 4 SGB IX, zur Vorgängervorschrift des § 81 Abs. 4 SGB IX vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 530/17 - juris Rn. 19 ff.), erfüllt er nicht eine fremde Pflicht, wenn er ein Wiedereingliederungsverhältnis eingeht (so aber wohl BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 192/98 - juris Rn. 21).

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich -

    Diese kann in der Revision nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18 mwN; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17

    Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei

    Bei einer unwirksamen Kündigung gerät der Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB ohne weiteres in Annahmeverzug, es sei denn, er hätte dem Arbeitnehmer rechtzeitig einen adäquaten Arbeitsplatz zugewiesen ( vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 11, NZA 2018, 439) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Jedoch findet die Wiedereingliederungsbeschäftigung nicht im regulären Arbeitsverhältnis, sondern auf Basis eines Vertrags eigener Art statt (vgl. § 74 SGB V; BAG, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 7 Ta 1244/18

    Einstweilige Verfügung - Sicherung des Beschäftigungsanspruchs -

    Das Eingliederungsverhältnis iSv. § 74 SGB V ist nicht Teil des Arbeitsverhältnisses, sondern stellt neben diesem ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis) dar, das durch den Rehabilitationszweck gekennzeichnet ist (BAG, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 -, juris).
  • LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ausreichendem Angebot an Arbeitnehmer zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19

    Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts - Ausschluss von außerhalb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 208/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2020 - 12 Sa 1601/19

    Feststellungsklage - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
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